Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die auch für alle künftigen Geschäfts-beziehungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gegenüber Nichtkaufleuten schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Soweit der Käufer Nichtkaufmann ist und zwischen dem Vertragsabschluss und dem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; sind diese um mehr als 10 % gestiegen, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§4 Liefertermine
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Die vom Käufer gesetzlich zu setzende Nachfrist beläuft sich auf mindestens zwei Wochen ab Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 5 Zahlungen
Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gerät der Käufer bei vereinbarter Ratenzahlung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, wird der gesamte Restbetrag fällig.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, Eigentum des Verkäufers. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rück-nahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Verbrauchergesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übertragen worden ist oder zur Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 8 Gewährleistung
Bei begründetem Gewährleistungsanspruch des Käufers liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Original-Spezifikation entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung des Verkäufers nicht widerlegt. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind zur Besichtigung dem Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistung des Verkäufers aus.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Nachfrist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die vorstehenden Regelungen enthalten abschließend die Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Für Gebrauchtgeräte übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
§ 9 Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Er ist jedoch verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur soweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Kassel ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand 01.01.2007